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Weitere Figuren
von Astrid Lindgren:
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Rechtliches Allerlei rund um Pippi Langstrumpf & Astrid Lindgren
Kling und Klang sind der Meinung, ein bißchen Recht und Ordnung muss sein ...
In regelmäßigen Abständen klingelt bei mir das Telefon oder mein E-Mail-Postkasten, weil wildfremde Leute
von mir wissen wollen, wer denn wohl für die Lizensierung von Pippi-Produkten zuständig ist oder wer
in Deutschland die Rechte an Pippi Langstrumpf hält oder ob man Texte und Bilder aus Büchern für irgendwelche Publikationen verwenden
darf und lauter solch höchst komplizierte Dinge ...
Für all diese Dinge brauchst du unbedingt die Erlaubnis oder die Lizensierung der Erbengemeinschaft Astrid Lindgren.
Auf gar keinen Fall darfst du einfach so aus lauter Lust und Laune die Bezeichnungen: Pippi, Pippi Langstrumpf oder Villa Kunterbunt oder Texte oder Bilder
verwenden noch Produkte verkaufen die solche Bezeichnungen,
Texte oder Bilder beinhalten ... sonst könnte es passieren, dass 1-2-3 Kling & Klang ausrücken ...
Damit ich mir künftig zu diesem Thema nicht mehr die Finger wundtippen muss und mich stattdessen mit Dingen beschäftigen kann, die ich
um Längen lustiger finde, habe ich jetzt endlich mal alle zuständigen Ansprechpartner auf dieser Seite hier aufgelistet. Die Jungs wissen natürlich alle darüber Bescheid,
dass man sie künftig auf dieser Seite finden kann und finden das vollkommen in Ordnung. *nick*nick*
Zu allen rechtlichen Fragen rund um Astrid Lindgren wende dich bitte zunächst an den Medienanwalt Dr. Ralph Oliver Graef aus Hamburg,
der die Erbengemeinschaft vertritt.
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| GRAEF Rechtsanwälte |
Jungfrauenthal 8
20149 Hamburg
Ansprechpartner:
E-Mail: Dr. Ralph Oliver Graef, LL.M. (NYU)
Partner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Attorney-at-law (New York)
TEL: +49-40-8060009-0
FAX: +49-40-8060009-10
www.graef.eu
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Solltest du Interesse haben an den deutschen Büchern, CD-Roms oder Tonträgern oder ein Werk von Astrid Lindgren an einem Theater oder an einer Schule aufführen wollen,
wende dich bitte direkt an den Verlag Friedrich Oetinger.
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Bei den Schweden solltest du bedenken, dass die Schweden schwedisch schwätzen ... bevor du dort anrufst oder hinschreibst und dich wunderst, dass dich keiner versteht.
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Hier ein paar in Sachen Pippi Langstrumpf ergangene Urteile:
» 50.000 Euro Fiktive Lizenzgebühr für unberechtigte Werbung mit Pippi Langstrumpf
» Unlizenzierte Pippi Langstrumpf Kostüme verletzen das Urheberrecht
» Erben Astrid Lindgrens setzen sich erneut gegen Domain-Grabber durch (II)
» Erben Astrid Lindgrens setzen sich gegen Domain-Grabber durch (I)
» Fiktive Figur Pippi Langstrumpf ist urheberrechtlich schutzfähig
» Erben Astrid Lindgrens wehren sich erfolgreich gegen Plagiat der Pippi Langstrumpf Bücher
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