Eingangstor

Neues von Pippi

Pippis Infopost

(Newsletter)

So fing's an ...

Pippi weltweit

Pippi-Songs

Pippis Name

Film-Liste

Film-Fottis

Schauspieler

Sendetermine

Drehort-Infos

Zeichentrick-Pippi

DIE ZOPFGALERIE

... die Briefmarke

... Pippis Limonadenbaum

Auf Pippis Spuren

Pippi-Treffen ...

Astrid Lindgren

Inger Nilsson

Pippis Poesiealbum

Pippis Freunde

Basteleien + Spiele

Schulschummeleien

... Bücher

... Filme

... Hörspiele

... Musik + Noten

... PC-Spiele

Puzzle + Spiele

Pippi-Puppen

Affe Herr Nilsson

Pferd Kleiner Onkel

Kostüme + Perücken

... für unterwegs

... Kekse backen

Die Villa Kunterbunt

... für's Kinderzimmer

... für deine Pippi-Party

Weihnachten mit Pippi

Weitere Figuren

von Astrid Lindgren:

Michel aus Lönneberga

Die Kinder aus Bullerbü

Karlsson vom Dach

Madita

Kalle Blomquist

Ferien auf Saltkrokan

Ronja Räubertochter

Kati

Mio, mein Mio

Die Brüder Löwenherz

Krachmacherstraße

Kerstin und Barbro

Britt-Mari

Rasmus + der Landstreicher

Rasmus, Pontus und

der Schwertschlucker

Kurzgeschichten

und Märchen



Herzlich Willkommen in Astrid Lindgrens Värld

« eine Seite zurückhopsen

Fiktive Figur Pippi Langstrumpf ist urheberrechtlich schutzfähig

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 11.08.2009 (Az.: 16 O 752/07) den Vertrieb von Postkarten untersagt, die Fotografien der Pippi Langstrumpf aus den Pippi-Langstrumpf-Realfilmen abbilden. Die Entscheidung verdient deshalb besondere Beachtung, da das Gericht die Schutzfähigkeit der fiktiven Figur Pippi Langstrumpf ausdrücklich bestätigt hat. "Die von Astrid Lindgren geschaffene literarische Figur Pippi Langstrumpf ist aufgrund ihrer Charaktereigenschaften und einer unverwechselbaren Kombination äußerer Merkmale (neunjähriges Mädchen mit zwei abstehenden Zöpfen, roten Haaren und Sommersprossen, vgl. wikipedia.org) eine urheberschutzfähige Gestalt, die als solche Schutz genießt (vgl. BGH, NJW 1993, 2620 Alcolix)."

Der BGH hatte bereits im Jahre 1993 in seiner "Alcolix" und seiner "Asterix Persiflagen" Entscheidung Grundsätze für die Schutzfähigkeit fiktiver Figuren aufgestellt. Damals ging es um den Schutz der bekannten Comicfiguren "Asterix und Obelix", die in den "hysterischen Abenteuern von Isterix" persifliert wurden. Der BGH stellte fest, dass solche Figuren urheberrechtlich geschützt seien, die sich durch "eine unverwechselbare Kombination äußerer Merkmale sowie von Eigenschaften, Fähigkeiten und typischen Verhaltensweisen" auszeichnen und zu besonders ausgeprägten Comic-Persönlichkeiten geformt worden seien und in dieser charakteristischen Weise auch in den Geschichten aufträten.

Zu den schutzfähigen fiktiven Figuren zählt nun auch offiziell Pippi Langstrumpf, das neunjährige Mädchen mit zwei vom Kopf abstehenden roten Zöpfen und den vielen Sommersprossen im Gericht, dem Flicken-Kleid, den langen unterschiedlichen Strümpfen und mit den viel zu großen schwarzen Schuhen an den Füßen. Damit genügen für das Bestehen von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen nach §§ 97 ff. UrhG bereits "geringe Andeutungen - insbesondere in äußeren Merkmalen (etwa hinsichtlich des Körperbaus, der Kostümierung oder der Haartracht)-, um einen deutlichen Bezug zu dem älteren Werk herzustellen."

Trittbrettfahrer haben künftig einen schweren Stand.

Pressekontakt:
GRAEF Rechtsanwälte
Dr. Ralph Oliver Graef, LL.M. (NYU)
Jungfrauenthal 8, 20149 Hamburg
Tel.: +49.40.80600090
Fax: +49.40.806000910
E-Mail: office@graef.eu
Web: www.graef.eu


E-Mail an Tonia ...
Ideen, Wünsche oder
sonst was wie wo?
... dann schreibt an:
tonia@efraimstochter.de






Astrid Lindgren
Dein User-Name

Dein Passwort



Zum Fan-Forum

User werden

Passwort weg?

Wer ist online?

Anonyme Besucher
  15
User    0


Ich ... :-) Tonia

Impressum

Rechtliches

Datenschutz